Hundehaltung und Hundeverhalten

Hundehaltung im Zwinger: Nur mit klaren Regeln

Beagle hinter Zaun
Wird ein Hund im Zwinger gehalten, gelten klare Regeln. Foto: © Pixabay

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Dass ein Hund mit der Familie im Haus lebt, ist in vielen Haushalten nicht alltäglich. Manche Menschen mögen es nicht, wenn der Hund den Wohnraum betritt und sich hier zu nah der Familie nähert. Insbesondere ist dies auf Bauernhöfen zu beobachten, wo Hunde eher als Arbeitstiere gehalten werden und beispielsweise bei der Jagd eingesetzt werden oder die Nutztiere bewachen sollen. Doch soll ein Hund im Zwinger untergebracht werden, herrschen strikte Regeln, die das artgerechte Leben der Vierbeiner sicherstellen sollen. Als sinnvolle Ergänzung gedacht, nicht jedoch als ausschließliche Lösung. Wir erklären, was das Bundestierschutzgesetz hierzu vorschreibt.

Einen Zwinger artgerecht bauen – sicherer Rückzugsort

Das Aussehen und die Beschaffenheit eines Hundezwingers sind gesetzlich klar geregelt. Dies hat den Vorteil, dass Hunde ihren Haltern nicht schutzlos ausgeliefert sind und auch in einem Zwinger artgerecht gehalten werden müssen. Jeder Hundezwinger in Österreich muss mindestens 15 m² benutzbare Zwingerfläche bereithalten. Hiervon können keine Ausnahmen gemacht werden, denn die Untergrenze muss dem Hund zu jeder Zeit zur Verfügung stehen. Außerdem ist in die Fläche die Hundehütte nicht eingerechnet und muss als Extraraum betrachtet werden.

Leben weitere Hunde im Zwinger, so müssen jedem Tier zusätzliche 5 m² eingeräumt werden. Lebt eine Hündin mit Welpen im Zwinger, gilt dies für jeden Welpen erst ab acht Wochen Lebensalter. An die Einfriedung gilt die Anforderung, dass diese mindestens 1,8 Meter hoch sein muss, vom Hund nicht überwunden oder zerstört werden kann und sich diese nicht daran verletzen können. Die Beschaffenheit des Bodens muss so gewählt werden, dass Flüssigkeiten abfließen können. Insbesondere Urin darf nicht im Zwinger verbleiben, um den Hund vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen.

Den Zwinger einrichten – da freut sich der Hund

Da ein Hund im Zwinger der Witterung voll ausgesetzt ist, müssen hier einige Vorschriften beachtet werden. Schon beim Bau ist darauf zu achten, dass die Hauptwetterseite des Zwingers geschlossen sein muss. Außerdem müssen dem Hund Schutzplätze vor Sonne gegeben werden. Alle Hunde im Zwinger benötigen einen eigenen Platz im Schatten, was in den meisten Fällen durch Hundehütten sichergestellt werden kann. Die Tür zum Zwinger muss mit einem Drehknauf ausgestattet sein und sich nach innen öffnen lassen. Auf stromführende Vorrichtungen muss in einem Zwinger verzichtet werden, wenn der Hund diese im Sprung mit den Vorderpfoten erreichen kann. Eine Seite des Zwingers muss offen sein, sodass der Hund eine freie Sicht nach draußen hat. Zudem muss der Zwinger mit natürlichem Licht beleuchtet sein. Neben der Hundehütte muss dem Hund eine Liegefläche aus wärmedämmenden Stoffen zur Verfügung stehen. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Zwinger, so sind diese so zu bauen, dass die Hunde sich sehen können. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Hunde sich nicht vertragen.

Zum Abschluss noch einige Hinweise zum richtigen Verhalten: Ein dauerhaftes Unterbringen im Zwinger ist dem Gesetz nach verboten. Ein Hund muss mindestens einmal am Tag frei laufen können, um dem Bewegungsdrang zu folgen. Außerdem hat ein Halter für ausreichend Wasser, Futter und Pflege zu sorgen und der Käfig muss täglich gesäubert werden. Auch darf der Sozialkontakt zu Menschen nicht zu kurz kommen.

Siehe auch: Tierhaltungsverordnung

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