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Artgerecht gehaltene Hunde beißen nicht!

04.01.2012

Wien (OTS)

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Immer wieder kommt es vor, dass scheinbar "böse" Hunde Menschen beißen. "Es ist auch keine Überraschung, dass Hunde, die ihr ganzes Leben an der Kette verbringen oder auf andere Weise schlecht gehalten werden, ihre Aggressionen bei Gelegenheit an Menschen auslassen und diese beißen können." meint Andrea Swift, Geschäftsführerin des Verein Pfotenhilfe.

Kettenhaltung bei Hunden ist laut Österreichischem Tierschutzgesetz seit Jahren verboten. Ein Hund braucht nicht nur lebenswichtige Dinge wie Nahrung, Wasser und Bewegung, sondern auch viel sozialen Kontakt und Beschäftigung. Verhaltensstörungen sind bei weggesperrten oder vernachlässigten Hunden vorprogrammiert.

Wüssten alle Hundehalter über die Bedürfnisse ihrer Vierbeiner sowie die gesetzlichen Mindestanforderungen, nämlich Sozialkontakt, ausreichend Bewegung und Verbot der Kettenhaltung Bescheid, könnte die Situation vieler Hunde erheblich verbessert werden. Wird Hunden ein artgemäßes Leben geboten und ein freundlicher und fairer Umgang gepflegt, so werden diese ausgeglichen und berechenbar agieren. Dies schützt nicht nur die Hunde selbst sondern auch unbeteiligte Personen und kann Beißvorfälle effizienter verhindern als jede Rasseliste.

Wenn der Hund als Konsequenz "sicher verwahrt" wird, wie oft von der Polizei angeordnet, heißt das bloß, dass er zum wiederholten Male von der Außenwelt weggesperrt wird. Da laut Tierschutzgesetz alles unternommen werden muss, um den Hund zu resozialisieren, bevor er eingeschläfert werden darf, ist eine Euthanasie ausgeschlossen. Auch als Hundebesitzer würde man dadurch nichts dazulernen, was dazu führt, dass diese sich womöglich einen neuen Hund zulegen, der genau dieselben Verhaltensmuster wie Krankheit, Angst und Aggression entwickeln würde. Daher ist die einzig sinnvolle Lösung, den Hund bedürfnisgerecht zu halten und sich durch eine fachkundige Person über die Bedürfnisse von Hunden aufzuklären zu lassen. Nur so kann einem das nötige Wissen über seinen Hund vermittelt werden und man kann lernen, mit seinem Hund verantwortungsvoll umzugehen.

Ändern gewisse Tierhalter ihre falschen Erziehungsmethoden nicht, muss ein Tierhalteverbot verhängt werden. Dies ist aber nach der aktuellen Gesetzeslage erst dann möglich, wenn gegen den Tierhalter zwei rechtskräftige Verurteilungen gegen das Tierschutzgesetz vorliegen oder er wegen Tierquälerei nach Strafrecht verurteilt wurde. Wird ein Hund in unakzeptablen Zuständen gehalten, bekommt er also zum Beispiel zu wenig Auslauf, Zuwendung oder Beschäftigung, so hat das meist überhaupt keine Konsequenzen. Kommt es zu Verfahren, dauern diese meist mehrere Monate bis Jahre. Auch bei tierschutzrelevanten Ausbildungsmethoden, bei denen mit Strafreizen gearbeitet wird, um den Hund mit Gewalt dazu zu zwingen, bestimmte Dinge zu tun, wird das Tierschutzgesetz nur selten befolgt. Ausbaden müssen dies sowohl die Hunde, die dadurch aggressiv werden, als auch Passanten und Familienmitglieder, die dann verletzt werden. "Es ist unglaublich wichtig, dass Anzeigen konsequenter nachgegangen wird und Amtstierärzte sowie Tierschutzombudsstellen effizientere Möglichkeiten erhalten, um für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sorgen zu können." meint Andrea Swift.

Quelle: Verein PFOTENHILFE

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