Neues und Kurioses

Generelles Abschussverbot von Hunden durch Jäger gefordert

01.04.2013

Maria Anzbach (OTS)

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Der Österreichische Hundehalterverband fordert neuerlich ein generelles Abschussverbot von Hunden durch Jäger, nachdem am Osterwochenende ein Beagle in der Nähe seiner Besitzer von einem Jäger erschossen wurde.

Die Abschüsse von - vermeintlich wildernden - Hunden und Katzen durch Jäger hören nicht auf. Nach Abschüssen von Familienhunden in Salzburg und Niederösterreich wurde nun am Ostersonntag im Burgenland ein Beagle in der Nähe seiner Besitzer während eines Spaziergangs von einem Jäger erschossen.

"Die Situation ist unerträglich geworden", sagt der Präsident des Österreichischen Hundehalterverbandes, Dr. Hans Mosser, und verweist auf die Unterschriftenaktion gegen den Abschuss von Hunden und Katzen durch Jäger, in der insgesamt 12.404 Unterschriften gesammelt wurden. Das Anliegen wurde in einem offenen Brief an Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer gerichtet.

Bisher erlauben die Landesjagdgesetze Jägern, wildernde Haushunde und Katzen abzuschießen. Dabei wird kein Unterschied zwischen freiem Raubzeug in der Natur (wie Fuchs oder Dachs) und einem (vermeintlich) wildernden Haushund oder einer Katze gemacht. Tatsächlich sei hier aber eine "Rechtsgüterabwägung" erforderlich, so der Hundehalterverband, da ein Hund oder eine Katze rechtlich einem Bürger gehöre und zumeist auch ein geliebtes Familienmitglied sei. Durch eine Novelle des Tierschutzgesetzes könne das Abschussverbot österreichweit realisiert werden, so der Hundehalterverband.

Unterstützt wird die Forderung durch ein Mitglied des Expertenrates des Hundehalterverbandes, den anerkannten Wissenschaftler und Leiter des Wolf Science Centers in Ernstbrunn, Univ.-Prof. Dr. Kurt Kotrschal. Er hält es für einen "unhaltbaren Zustand, dass Jäger 'wildernde' Hunde - tatsächliche oder angebliche - abschießen dürfen. Denn erstens ist es schwierig nachzuvollziehen, ob der Hund tatsächlich Wild verfolgte, zweitens sind Hunde ganz wichtige Sozialpartner für ihre Menschen und sie einfach abzuschießen bedeutet eine beispiellose Geringschätzung der Gefühle anderer", so Kotrschal.

"Natürlich hört Tierschutz nicht beim Hund auf", sagt der ÖHV-Präsident, "daher sollen die Halter von Hunden und Katzen, die tatsächlich wildern, auch mit einer Geldstrafe belegt werden und gegebenenfalls Schadenersatz leisten. Doch sollen nicht länger Hunde oder Katzen für die Fehler ihrer Halter mit dem Leben bezahlen müssen."

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